Erstgespräch
Ein Erstgespräch dient der gemeinsamen Klärung.
Es bietet Raum, Ihr Anliegen einzuordnen
und zu prüfen, ob meine Arbeitsweise für Sie passend ist.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen
in einem persönlichen Gespräch.
Wenn Sie vorab ein dringendes Anliegen haben,
können Sie dies gerne in Ihrer Nachricht vermerken
und einen Rückruf wünschen.
Selbstverständlich unterliege ich
bereits ab dem ersten Kontakt der Schweigepflicht.


